E-Scooter machen unkomplizierte Mobilität möglich
Selten hat sich ein neues Verkehrsmittel so schnell etabliert wie der E-Scooter. In fast jeder Innenstadt erleichtern die kompakten Flitzer die Mobilität und erfreuen sich großer Beliebtheit. Während die Fahrt mit den Leih-Fahrzeugen nur in bestimmten Zonen möglich ist, sorgt der Besitz eigener Elektro-Scooter für unbegrenzten Fahrspaß - und das bis zu einer Reichweite von 35 Kilometern.
Kapitelübersicht:
E-Scooter-Ratgeber
- Phänomen E-Scooter: Wie aus einer simplen Erfindung die Mobilität der Zukunft wurde
- Elektro-Scooter oder E-Roller - das sind die Unterschiede
- E-Scooter versichern
- E-Scooter mit Straßenzulassung kaufen
- eFlux E-Scooter mit zahlreichen Extras
- E-Scooter ohne Straßenzulassung
- Führerschein beim E-Scooter
- Diese Vorteile bieten E-Scooter
- Wer darf mit einem E-Scooter fahren?
- Wo darf man unbesorgt mit dem E-Scooter unterwegs sein?
- E-Scooter Reichweite und Akkus
- Helm tragen beim E-Scooter
- E-Scooter - Mitnahme in Bus und Bahn
- E-Scooter kaufen - darauf sollten Sie achten
Günstige E-Scooter mit Straßenzulassung
eFlux Street 20
Eigenschaften
- Leistung: 500 Watt
- Reichweite: bis zu 30 km
- Geschwindigkeit: 20 km/h
- Gewicht: 40,6 kg
- Akku: 36 Volt 12 AH
- Reifen: 3.00-4
- Zuladung: 110 kg
- Maße: 118 x 65 x 124 cm
- Antrieb:
Elektro-Motor-Kette - Bremsen: Gelochte Wave-Scheibenbremsen vorne & hinten
- Beleuchtung: LED-Scheinwerfer
- Stoßdämpfer:
vorne & doppelter Stoßdämpfer hinten - ECO-Modus
- Walk-Modus
- Verstellbarer Sitz
- Zusammenklappbar
Preisklasse
€
Besonderheit
- Günstigstes Modell mit Straßenzulassung
- Doppelter Stoßdämpfer hinten
eFlux Street 40
Eigenschaften
- Leistung: 800 Watt
- Reichweite: bis zu 30 km
- Geschwindigkeit: 35 km/h
- Gewicht: 35,8 kg
- Akku: 36 Volt 12 AH
- Reifen: 90/90-4
- Zuladung: 110 kg
- Maße: 128 x 65 x 129 cm
- Antrieb:
Elektro-Motor-Kette - Bremsen: Gelochte Wave-Scheibenbremsen vorne & hinten
- Beleuchtung: LED-Scheinwerfer
- Stoßdämpfer:
vorne & hinten - ECO-Modus
- Walk-Modus
- Verstellbarer Sitz
- Zusammenklappbar
Preisklasse
€
Besonderheit
- Mit Gepäckkorb hinten
Mittelpreisige E-Scooter mit Straßenzulassung
eFlux Freeride X2
Eigenschaften
- Leistung: 2500 Watt
- Reichweite: bis zu 55 km
- Geschwindigkeit: 45 km/h
- Gewicht: 44,8 kg
- Akku: 60 Volt 20 AH
- Reifen:
90/65-6.5 - Zuladung: 95 kg
- Maße: 125 x 80 x 130 cm
- Antrieb:
Radnabenmotor vorne & hinten - Bremsen: Gelochte Wave-Scheibenbremsen vorne & hinten
- Beleuchtung: LED-Scheinwerfer
- Stoßdämpfer: vorne & doppelter Stoßdämpfer hinten
- ECO-Modus
- Verstellbarer Sitz
- Zusammenklappbar
- Walk-Modus
Preisklasse
€€
Besonderheit
- Sehr hohe Leistung & Reichweite
- Allrad -Antrieb über zwei wartungsarme Radnabenmotoren
eFlux RS45 Pro
Eigenschaften
- Leistung: 2000 Watt
- Reichweite: bis zu 50 km
- Geschwindigkeit: 45 km/h
- Gewicht: 45 kg
- Akku: 48 Volt 20 AH
- Reifen: 13x5.00-6
- Zuladung: 120 kg
- Maße: 140 x 72 x 135 cm
- Antrieb:
Radnabenmotor vorne & hinten - Bremsen: Gelochte Wave-Scheibenbremsen vorne & hinten
- Beleuchtung: LED-Scheinwerfer
- Stoßdämpfer:
vorne & hinten - ECO-Modus
- Verstellbarer Sitz
- Zusammenklappbar
- Walk-Modus
Preisklasse
€€
Besonderheit
- Allrad-Antrieb über zwei wartungsarme Radnabenmotoren
- Robuster Leichtbau aus Aluminium
- Hohe Leistung
Wenig Zeit? Hier die wichtigsten Fragen zum E-Scooter kurz beantwortet!
Braucht man einen Führerschein für einen Elektro-Scooter mit Straßenzulassung?
Für E-Scooter bis 20 km/h besteht keine generelle Führerscheinpflicht. Ein Mofa-Führerschein ist hingegen für E-Scooter mit schneller als 20 bis 25 km/h vorgeschrieben. Zum Fahren noch schnellerer Modelle bis 45 km/h sind Sie erst mit den Führerscheinklassen AM und B berechtigt. Hier mehr lesen: Führerschein beim Elektro-Scooter
Welche Funktionen und Bestandteile sollte ein E-Scooter mit Straßenzulassung haben?
Ein hochwertiger E-Scooter mit Straßenzulassung sollte verschiedene Ausstattungsmerkmale besitzen, die für die Nutzung im öffentlichen Raum optimiert sind. Hierzu zählen bequeme verstellbare Sitze, langlebige Räder, breite Trittbretter, sparsame LED-Scheinwerfer, zuverlässige Stoßdämpfer und ein hochwertiges Bremssystem. Hier über weitere Extras informieren: eFlux E-Scooter mit zahlreichen Extras
Was ist der Unterschied zwischen einem E-Roller und einem Elektro-Scooter?
Aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt heißt "Scooter" nichts anderes als "Roller". Kein Wunder also, dass Verwirrung zu den Unterschieden dieser zwei Begrifflichkeiten bestehen. Bei der Elektrovariante sind mit "E-Scooter" aber weniger Mofas oder Seniorenmobile gemeint, sondern explizit die von den Tretrollern abstammenden Modelle. Sie sind leicht, äußerst kompakt und lassen sich problemlos in Bus und Bahn transportieren. Jedoch fallen sowohl E-Scooter als auch E-Roller je nach Maximalgeschwindigkeit modellabhängig unter die Begriffe Elektrokleinstfahrzeug, Mofa oder Kraftrad. Hier mehr lesen: Elektro-Scooter oder E-Roller - das sind die Unterschiede
Ab welchem Alter dürfen Erwachsene oder sogar Kinder ein E-Scooter fahren?
Für die Fahrt mit einem E-Scooter mit Straßenzulassung und einer Geschwindigkeit bis 20 km/h ist ein Mindestalter von 14 Jahren erforderlich. Schnellere E-Scooter mit Straßenzulassung bis 25 km/h dürfen nur mit der Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden. Diese kann abhängig vom Bundesland ab 15 oder 16 Jahren erworben werden. Ab dem 16. Lebensjahr kann zudem die Führerscheinklasse AM und B erworben werden, die die Fahrt mit E-Scootern bis 45 km/h erlaubt. Hier mehr lesen: Wer darf mit einem E-Scooter fahren?
Benötigt man eine Versicherung für E-Scooter?
Eigentümer von Elektro-Scootern müssen laut deutschem Gesetz eine Haftpflichtversicherung abschließen. Ähnlich wie bei Rollern und Mofas erhält der E-Scooter ein Versicherungskennzeichen für das jeweilige Jahr bzw. die Saison. Viele Versicherungsanbieter bieten inzwischen spezielle Versicherungen für Elektro-Scooter mit Straßenzulassung bereits ab 35 EUR jährlich an. Die Kosten unterscheiden sich hierbei meist je nach Alter des Eigentümers. Hier mehr lesen: E‑Scooter versichern
Wo darf man mit einem E-Scooter fahren?
E-Scooter mit Straßenzulassung sind im öffentlichen Verkehr gestattet. Das Befahren von Radwegen mit dem E-Scooter ist somit nicht erlaubt. Radwege dürfen in diesem Fall nur von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen mit ABE befahren werden, die nicht schneller als 20 km/h fahren können. Unabhängig von der möglichen Geschwindigkeit, sind E-Scooter ohne Zulassungsbescheinigung nicht im öffentlichen Verkehr zugelassen, sondern für private Grundstücke wie Freizeitflächen, Campingplätze, Firmengelände etc. gedacht. Hier mehr lesen: Wo darf man unbesorgt mit dem E-Scooter unterwegs sein?
Worauf muss ich beim E-Scooter-Kauf achten?
Wer den besten Elektro-Scooter für die eigenen Anforderungen kaufen möchte, sollte sich selbst zuerst einige Fragen beantworten: Ist der E-Scooter für den Alltagsgebrauch oder für Freizeitzwecke gedacht? Welche Strecken sollen mit dem E-Scooter bewältigt werden? Wie schnell soll der Elektro-Scooter sein und welches Alter und welchen Führerschein brauche ich zum Fahren? Hier mehr lesen: E-Scooter kaufen - darauf sollten Sie achten
Muss ich beim E-Scooter-Fahren einen Helm tragen?
Sobald eine Führerscheinpflicht für das E-Scooter-Modell besteht, ist das Tragen eines Helms erforderlich. Davon ausgenommen sind Elektro-Scooter bis 20 km/h. Hier mehr lesen: Helm tragen beim E-Scooter
Informationen & häufig gestellte Fragen zum E-Scooter
E-Scooter, E-Roller, Elektroscooter, Cityscooter und Elektroroller. Die vielen unterschiedlichen Bezeichnungen dieses innovativen Transportmittels bieten bereits einen Vorgeschmack auf die Vielseitigkeit der E-Scooter. Dabei etablieren sich die flotten Scooter mit Elektro-Antrieb immer mehr, sodass Sie auch immer regelmäßiger auf Bürgersteigen, Campingplätzen und in Städten zu sehen sind. Es wird Sie also umso weniger überraschen, dass immer mehr Fragen und Informationen zu den beliebten Elektro-Scootern bestehen. Mit unserem umfangreichen Ratgeber erfahren Sie, ob und wie ein E-Scooter Ihren Alltag erleichtern kann und worauf Sie beim Kauf des besten E-Scooters achten müssen.
Für kurze Strecken unschlagbar praktisch, umweltfreundlich und Fahrspaß ist garantiert. Kein Wunder, dass die rasanten E-Scooter schon längst die Städte erobert haben.Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen www.bonn.polizei.nrw
Phänomen E-Scooter: Wie aus einer simplen Erfindung die Mobilität der Zukunft wurde
Bevor nun eine nähere Auseinandersetzung mit den einzelnen Modellvarianten erfolgt, bedarf es einiger grundlegender Informationen. Wer bei führenden Suchmaschinen den Begriff E-Scooter bzw. Elektro-Scooter eingibt, stößt auf ganz unterschiedliche Angebote. Aus dem Englischen übersetzt heißt Scooter nichts anderes als Roller. Bei der Elektrovariante sind damit aber weniger Mofas oder Seniorenmobile gemeint, sondern explizit die von den Tretrollern abstammenden Modelle. Sie sind leicht, äußerst kompakt und lassen sich problemlos in Bus und Bahn transportieren. Dank der innovativen Antriebstechnologie erweisen sie sich inner- wie außerorts als äußerst nützlich, um zügig von A nach B zu kommen. Das Fahren mit dem E-Scooter ist schnell erlernt und viele Nutzer sind bereits seit Kindestagen mit der Art und Weise der Fortbewegung vertraut.
Elektro-Scooter oder E-Roller - das sind die Unterschiede
Angesichts der Produktvielfalt fällt es in manchen Fällen schwer, zwischen einem Elektro-Scooter und einem Roller mit E-Antrieb zu unterscheiden. Einer der beliebtesten E-Scooter mit Straßenzulassung ist wohl unser eFlux Street 40 . Mit einer Maximalgeschwindigkeit von 35 km/h, einem Sitzplatz und einem praktischen Transportkorb, bietet er das maximale Fahrerlebnis.
Der eFlux Street 40 zählt zur Klasse der Elektro-Scooter, denn diese unterscheiden sich wie folgt von E-Rollern:
- Grundaufbau entspricht dem eines klassischen Tretrollers
- Geringes Eigengewicht
- Niedriger Einstieg
- Kleine Räder
- Lenk- bzw. Haltestange
- Leicht transportabel
- Praktische Klapp- und Schraubmechanismen
- Verschleißarmer Radnabenmotor sorgt für direkten Antrieb
- Günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis
E-Roller: Das klassische Kraftrad
Motorroller, Mofa und Motorrad werden in der Gesetzgebung als Kraftrad bezeichnet. Sie ähneln sich in Aufbau und Optik, weswegen die Bezeichnung E-Roller für elektrobetriebene Mofas zutreffend ist, denn sie stammen in direkter Linie vom typischen Kraftrad ab.
E-Scooter: Tretroller mit Elektroantrieb
Durch die zu erreichenden Geschwindigkeiten fallen E-Scooter von mehr als 20 km/h in die Klasse der Krafträder. Dennoch stammen sie von Art und Aufbau von Tretrollern ab, weswegen die Bezeichnung Scooter in seiner Ursprungsform zu verstehen ist. Zumindest im deutschsprachigen Raum fällt es somit leichter, zwischen einem E-Scooter und einem E-Roller, auf Basis der technischen und optischen Aufmachung, unterscheiden zu können.
eFlux - clevere Elektro-Roller für vielseitige Zwecke
Mit unserer Eigenmarke eFlux bieten wir auf dem Markt ein breit aufgestelltes E-Scooter-Sortiment an, das sich an die unterschiedlichen Nutzungsbedürfnisse richtet. Die speziell für den deutschen Markt entwickelten Elektro-Scooter mit Straßenzulassung sind hochwertig verarbeitet und für vielfältige Einsatzzwecke bestimmt.
Während die eFlux Lite-Reihe durch ihre kompakten Produktabmessungen überzeugt, bieten weitere Modelle wiederum den zusätzlichen Komfort von Sitzmöglichkeiten. eFlux Elektro-Scooter eignen sich somit für verschiedene Anwendungsbereiche, wie etwa
- für den Weg zur Arbeit,
- innerbetriebliche Wege auf Firmengeländen,
- beim Camping,
- zum Einkaufen,
- sowie zu weiteren Freizeitzwecken.
Ebenso zählen Modellausführungen mit Geländebereifung zum Angebot, die sich für den Ganzjahresgebrauch eignen.
E-Scooter versichern
Die hier angebotenen eFlux Elektro-Scooter sind größtenteils für den Alltagsgebrauch konzipiert. Mit Geschwindigkeiten von über 20 km/h lassen sich auch größere Strecken in kürzester Zeit bewältigen. Allerdings sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, die eine Führerschein- und Versicherungspflicht nötig machen. Die gesetzliche Lage sieht vor, dass Eigentümer von Elektro-Scootern eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Ähnlich wie bei Rollern und Mofas erhält der E-Scooter ein Versicherungskennzeichen, das für das jeweilige Jahr bzw. die Saison gültig ist.
Was kostet eine Versicherung für E-Scooter
Die meisten Versicherer bieten mittlerweile spezielle Versicherungsscheine (Policen) für Elektro-Scooter mit Straßenzulassung an. Die Preise hierfür variieren je nach Anbieter und sind meist abhängig vom Alter des Eigentümers. Im Schnitt belaufen sich die jährlichen Versicherungskosten auf rund 35,- EUR. Modelle mit ABE lassen sich meist noch etwas günstiger versichern. Neben den Haftpflichtversicherungen gibt es auch die Option, Teilkasko-Angebote wahrzunehmen. Ob sich diese aber tatsächlich lohnen, sollte vor dem Abschluss genauer geprüft werden.
Welche Schäden deckt die E-Scooter-Versicherung ab?
Mit der Haftpflichtversicherung für E-Scooter werden Schäden übernommen, die Dritten entstehen. Verursacht man also einen Unfall, bei dem andere Verkehrsteilnehmer oder deren Eigentum durch den Elektro-Scooter beschädigt werden, kommt die Versicherung im Regelfall dafür auf. Auch hier ist es ratsam, neben den Versicherungsgebühren vertragliche Details zu beachten. Wird der E-Scooter von mehreren Nutzern gefahren, sollte das im Vertrag berücksichtigt werden. Soll die Versicherung auch für eigene Schäden aufkommen, kann sich eine Teilkasko-Lösung als sinnvoll erweisen. Wirklich lohnenswert ist diese aber nur, wenn der E-Scooter im oberen Preissegment liegt und eine hohe Wertbeständigkeit vorweisen kann.
Diese E-Scooterlassen sich versichern
Damit ein Elektro-Scooter in Deutschland versichert werden kann, bedarf es einer Straßenzulassung. Diese wird durch eine ABE (Allgemeine-Betriebs-Erlaubnis) oder ein CoC (Certificate of Conformity), zu Deutsch Konformitätsbescheinigung, nachgewiesen. In den Dokumenten sind alle relevanten Daten zum E-Scooter hinterlegt. Es wird bestätigt, dass die einzelnen Bauteile den vorgegebenen Normen entsprechen und geprüft sind. Die im internationalen Raum gültige CoC muss bei Abschluss einer Versicherung vorgelegt werden und gehört bei einem eFlux E-Scooter mit Straßenzulassung zum Lieferumfang.
Darf der E-Scooter baulich angepasst werden?
Achtung! Wer sich beim Fahren mit dem E-Scooter grob fahrlässig verhält, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Dies gilt auch für den Fall, wenn bauliche Veränderungen am Elektro-Scooter vorgenommen wurden, die nicht zulässig sind. Rücksichtnahme und Besonnenheit gelten daher als goldene Regeln für den Umgang mit Elektro-Scootern.
E-Scooter mit Straßenzulassung kaufen
Liegt für den gewünschten Elektro-Scooter mit Straßenzulassung eine ABE bzw. ein CoC-Zertifikat vor, lässt sich dieser in größerem Umfang nutzen. Geschwindigkeiten von mehr als 20 km/h begünstigen eine flotte Fortbewegung und das leichte Eigengewicht sorgt für bequeme Mitnahmemöglichkeiten. Einer der wichtigsten Aspekte bei den E-Scootern von eFlux ist die Sicherheit. Diese entspricht nicht nur modernen Standards, sondern macht sich auch beim Fahrgefühl bemerkbar.
eFlux E-Scooter mit zahlreichen Extras
Schon bei der optischen Aufmachung heben sich unsere sportlichen eFlux-Modelle von der Konkurrenz ab. So sind die E-Scooter mit Straßenzulassung mit verschiedenen Ausstattungsmerkmalen für die Nutzung im öffentlichen Raum optimiert worden. Bei den einzelnen Bauteilen stechen folgende Komponenten hervor.
-
I.
Sitzplätze erhöhen Sicherheit und Komfort
Um noch bequemer und sicherer mit dem E-Scooter unterwegs zu sein, sind unsere Modelle mit Straßenzulassung mit hochwertigen Sitzflächen ausgestattet. Damit die Kompaktheit der Elektro-Scooter gewahrt wird, kommen eine Sitzstange mit passendem Sattel zum Einsatz. Wie auch beim Fahrrad lässt sich die Sitzhöhe auf die individuellen Vorzüge des Nutzers einstellen. Die Sättel sind gut gepolstert und sorgen für eine komfortable Federung. Aus langlebigen Materialien gefertigt, erweisen sie sich als robust und wetterfest. Die Sitzmöglichkeiten haben den zusätzlichen Vorteil, dass die Rückenmuskulatur während der Fahrt entlastet wird und längere Distanzen, unabhängig vom Alter und dem Fitnesszustand, problemlos bewältigt werden können. Modelle mit Sitz lassen sich gemäß ihrer eingetragenen Maximalgeschwindigkeit in die Fahrzeugklassen Leichtmofa, Mofa und Leichtkraftrad einordnen.
-
II.
Straßen- und geländetaugliche Bereifung
Auf holprigen Flächen und unebenen Wegstrecken bereitet das Fahren mit gewöhnlichen Rollern und E-Scootern wenig Freude. Je länger die Fahrt dauert, desto spürbarer werden selbst kleinere Erschütterungen. Um dies zu vermeiden, sind die eFlux-Modelle mit einem durchdachten Federungssystem ausgestattet. Als wichtigste Komponente dient hierbei die Bereifung. Für einen verbesserten Fahrkomfort sorgen die etwas breiter dimensionierten Räder, die sich den Anforderungen verschiedener Untergründe anpassen.
Während die eFlux Lite-Reihe durch ihre kompakten Produktabmessungen überzeugt, bieten weitere Modelle wiederum den zusätzlichen Komfort von Sitzmöglichkeiten. eFlux Elektro-Scooter eignen sich somit für verschiedene Anwendungsbereiche, wie etwa
-
III.
Breite Trittbretter
Die meisten Elektro-Scooter sind äußerst schmal gebaut, so dass man die Füße hintereinander stellen muss. Unsere E-Scooter mit Straßenzulassung verfügen dagegen über eine breitere Standfläche. Sie begünstigt nicht nur ein bequemes Stellen der Füße während der Fahrt, sondern sorgt ebenfalls für eine optimale Gewichtsverlagerung. Im gemütlichen Sitzen entsteht ein Fahrgefühl, wie man es von einer unbeschwerten Tour mit dem Roller kennt.
-
IV.
Beleuchtung als zentraler Sicherheitsaspekt
Sehen und gesehen werden - das trifft auf unsere eFlux-Scooter in besonderem Maße zu. Schon bei normaler Tageslichteinstrahlung fallen sie mit ihrer optischen Gestalt auf und erhöhen damit die Sicherheit ihrer Fahrer. Die moderne und sparsame LED-Beleuchtung trägt dazu bei, dass man bei jeder Tag- und Nachtzeit von Weitem gesehen wird. Auch bei tiefstehender Sonne und eingeschränkter Sicht sind die Vor- und Rückscheinwerfer gut sichtbar.
Optimierte Lichtkegel sorgen für eine maximale Ausleuchtung des Blickfeldes. Selbst bei tiefer Dunkelheit erhellt sich die Umgebung für eine sichere Fahrt. Zudem tragen die integrierten Reflektoren dazu bei, von anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen zu werden.
-
V.
Mit modernen Seitenspiegeln alles im Blick
Ein weiteres auffälliges Kriterium sind die am Lenker befindlichen Seitenspiegel. Sie sind schnittig geformt und bieten dem Fahrer eine gute Rundumsicht, bei der der Verkehr im Hintergrund stets im Blick bleibt.
-
VI.
Moderne Displayanzeige liefert alle wichtigen Informationen
Gut sichtbar ist ebenso das in der Lenkstange integrierte Display. Dieses zeigt die aktuelle Geschwindigkeit an und gibt auch Auskünfte zu den einzelnen Betriebsmodi sowie zum Akkuladestand.
-
VII.
Komfortabel wie ein Roller und dennoch leicht transportabel
Die Ausstattung unserer Elektro-Scooter mit Straßenzulassung steht dem eines gewöhnlichen Rollers in kaum etwas nach. Die entscheidenden Unterschiede liegen beim geringen Eigengewicht und den klappbaren Bauteilen, die den Transport erleichtern. Doch nicht nur das, denn die meisten unserer E-Scooter können als Handgepäck mitgenommen werden. Benötigt man für Fahrräder und Roller einen festen Stellplatz, lassen sich die Elektro-Scooter von eFlux variabel verstauen.
-
VIII.
Federung und Zubehör
Dank zusätzlicher Federungen sind unsere E-Scooter mit Straßenzulassung optimal auf jede Gegebenheit vorbereitet. Ob Schotterpiste, unwegsames Gelände oder aufgerauter Straßenbelag: Stöße und Unebenheiten werden kompensiert und federn Erschütterungen gut ab. Einen hohen Nutzwert bieten unsere eFlux Elektro-Scooter zum Beispiel bei Campingausflügen. Mit optionalen Transportkörben lassen sich kleine Einkäufe und Gepäck problemlos mitführen.
-
IX.
Effiziente Antriebs- und Bremssysteme
Um dem Anforderungsprofil des Straßenverkehrs gerecht zu werden, müssen Elektro-Scooter mit Straßenzulassung über ein gutes Bremssystem verfügen, das den kompakten Flitzer sicher zum Stehen bringt. Bei allen Modellen von eFlux kommen moderne und verschleißarme Bremsen zum Einsatz, die bei jeder Witterung ihre Funktion wahren. Gleiches gilt für die Antriebstechnik, das Automatikgetriebe und die langlebigen Akkus, die hohe Reichweiten erzielen.
E-Scooter mit Straßenzulassung bis 20 km/h
Die meisten auf dem Markt erhältlichen Elektro-Scooter im Geschwindigkeitsbereich bis 20 km/h haben keine Straßenzulassung. Anders sieht es jedoch bei unserem E-Scooter eFlux Street 20 aus.
Elektro-Scooter mit Zulassung bis 45 km/h
Mit dem E-Scooter eFlux Street 40 lassen sich Geschwindigkeiten bis 35 km/h erreichen. Nach geltenden Statuten ist in den Papieren eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingetragen. Wer einen Elektro-Scooter kaufen möchte, der bis zu 45 km/h schafft, findet in unseren Modellen eFlux Freeride X2 und eFlux RS 45 Pro die richtige Wahl.
E-Scooter ohne Straßenzulassung
Benötigt ein E-Scooter eine Straßenzulassung oder reicht auch ein Modell, das nicht über ein entsprechendes Zertifikat verfügt? Um in diesem Punkt ein bisschen mehr Klarheit zu schaffen, helfen die nachstehenden Informationen weiter. Hier geht es insbesondere um die Frage, in welchen Bereichen der E-Scooter zum Einsatz kommen soll.
Einsatzmöglichkeiten für Elektro-Scooter ohne Straßenzulassung
E-Mobilität ist in Zeiten des Klimawandels eine echte Chance, um bequem und ohne CO-2-Ausstoß voranzukommen. Das gilt nicht nur für den öffentlichen Straßenverkehr, sondern auch für den Gebrauch auf Privatgrundstücken. Eine Straßenzulassung für E-Scooter sowie zusätzliche Versicherungen sind hier nicht nötig.
Die schnelle und geräuscharme Fortbewegung ist immer da von Vorteil, wo Strecken von 50 m und mehr überwunden werden müssen. Dies ist zum Beispiel auf Campingplätzen der Fall. Der Weg zum Waschraum oder zum Kiosk kann sich ziehen und wer öfters sanitäre Einrichtungen aufsuchen muss, wird den Luxus eines Elektro-Scooters schnell zu schätzen wissen. Auch auf einem größeren Firmengelände sind mitunter weite Wege zu bewältigen. Mit dem E-Scooter kein Problem, denn er überzeugt im Innen- und Außenbereich mit einer hohen Wendigkeit und ermöglicht eine sichere Fortbewegung.
Besonders kompakt: eFlux Lite
Schon aus dem Namen Lite geht hervor, dass es sich bei dieser eFlux Produktlinie um äußerst kompakte E-Scooter handelt. Die 5,5 und 8 Zoll großen Vollgummireifen sorgen für einen guten Fahrkomfort und den nötigen Grip auf befestigten Untergründen. Das elektrische Bremssystem und die zusätzliche Fußbremse am Hinterrad erfüllen höchste Sicherheitsstandards. Auf ein Minimum reduziert ist dagegen das Gewicht, wodurch die eFlux Lite E-Scooter besonders handlich sind. Sie lassen sich schnell zusammenklappen und erweisen sich auch auf Reisen als perfekter Begleiter. Umweltfreundlich, leise und sparsam sind die leistungsstarken Antriebe, mit denen Geschwindigkeiten von bis zu 30 km/h erreicht werden. Als Modell ohne Straßenzulassung steht der eFlux Lite One in verschiedenen Farben zur Auswahl.
Fahrspaß für Groß und Klein
E-Scooter ohne Straßenzulassung machen auf privatem Grundstück richtig viel Spaß. Unter Einhaltung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen können sich Jugendliche und Erwachsene, unabhängig von Alter und Führerscheinklasse, frei bewegen.
Führerschein beim E-Scooter
Im Internet kursieren verschiedene Meinungen zum Thema Elektro-Scooter und Führerschein. Doch ab wann darf man überhaupt mit einem E-Roller unterwegs sein und welche Regeln sind dabei zu beachten? Der Großteil unserer eFlux-Flotte ist für Geschwindigkeiten über 20 km/h ausgelegt, was den Besitz eines gültigen Führerscheins erforderlich macht. Dies gilt für E-Scooter mit Straßenzulassung, die im öffentlichen Raum bewegt werden.
Welcher Führerschein wird zum Fahren des Elektro-Scooters benötigt?
Grundsätzlich bezieht sich die Führerscheinpflicht beim Fahren mit dem E-Scooter auf die maximal zulässige Geschwindigkeit. Leih-Scooter in den Innenstädten können führerscheinfrei genutzt werden, da sie die 20 km/h-Grenze nicht überschreiten. Damit besteht für E-Scooter bis 20 km/h keine generelle Führerscheinpflicht. Einen Mofa-Führerschein bzw. eine entsprechende Prüfbescheinigung benötigt man hingegen für Elektro-Scooter die schneller als 20 und max. 25 km/h fahren. Darüber hinaus berechtigen u.a. die Führerscheinklassen AM und B dazu, Elektro-Scooter bis 45 km/h zu fahren. Die Höchstgrenze der hier angebotenen e-Flux Reihe liegt genau in diesem Bereich. Wer einen E-Scooter kaufen möchte, sollte also die erforderlichen Qualifikationen mitbringen.
Keine Führerscheinpflicht für Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h
Der Gesetzgeber schreibt für Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen ein Mindestalter von 14 Jahren vor, sofern das Elektrokleinstfahrzeug über eine ABE verfügt. Solange die Modelle nicht über 20 km/h fahren können, ist kein Führerschein erforderlich. Entscheidend dabei ist, dass die Maximalgeschwindigkeit so auch in den Papieren steht und der E-Roller nicht schneller fährt. Bei dem eFlux Street 20 E-Scooter mit Straßenzulassung ist allerdings ein Mofa-Führerschein bzw. ein entsprechender Nachweis erforderlich.
E-Scooter bis 25 km/h mit Mofa-Prüfbescheinigung
In den vergangenen Jahren gab es bei den Führerscheinnormen diverse Änderungen. Diese zeigen sich auch bei den Vorgaben für die Fahrt mit Mofas und Rollern. Den als Mofa-Führerschein bekannten Lappen gibt es in seiner ursprünglichen Form zwar nicht mehr, aber wer ihn hat, darf sich weiterhin über eine beständige Gültigkeit freuen. Als neue Grundqualifikation gilt eine Prüfbescheinigung, die länderabhängig ein Mindestalter von 15 oder 16 Jahren vorsieht. Ausgestellt von einer lizenzierten Fahrschule ist sie ebenfalls unbegrenzt gültig und erlaubt die Fahrt mit motor- oder elektrobetriebenen Kleinfahrzeugen bis 25 km/h.
Führerscheinklasse AM, S, M und B für
E-Scooter bis 45 km/h
Die zwischen 2005 und 2013 national verwendete Führerscheinklasse S ist, zusammen mit Klasse M, in die europäische Norm AM übergegangen. Sie schreibt vor, dass Inhaber dieser Lizenz dazu berechtigt sind, Roller und E-Scooter mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h zu fahren, so lange diese eine Nenndauerleistung von 4 kW nicht überschreiten und das jeweilige Fahrzeug den Merkmalen eines Fahrrads entspricht. Dies ist bei unseren E-Scootern mit Straßenzulassung der Fall. Für den Erwerb der Führerscheinklasse AM ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich. Für Inhaber eines PKW-Führerscheins der Klasse B ist es ohne zusätzliche Qualifikationen möglich, E-Bikes, Roller und E-Scooter bis 45 km/h im öffentlichen Raum zu fahren.
Führerscheinpflicht auf Privatgrundstücken
Wem größere Privatflächen zur Verfügung stehen, der braucht sich um die Vorgaben zur Führerscheinpflicht keine Gedanken zu machen. Hier können E-Scooter in allen Dimensionen frei ausgefahren werden.
Kein Aprilscherz: Wer vor dem 01. April 1965 geboren wurde, benötigt weder einen Führerschein noch einen Nachweis für das Fahren mit Mofas, Rollern, E-Fahrrädern und E-Scootern bis 25 km/h. Mitzuführen ist lediglich ein gültiges Ausweisdokument.
Diese Vorteile bieten E-Scooter
Vor der offiziellen Zulassung mussten sich E-Scooter reichlich Kritik gefallen lassen. Doch die anfängliche Skepsis ist schnell verflogen und die Vorteile der innovativen Technologie sind nicht von der Hand zu weisen. Vor allem im urbanen Raum tragen E-Scooter einen erheblichen Anteil dazu bei, die Klimabilanz zu verbessern und das Verkehrsaufkommen zu reduzieren.
Immer mehr Fortbewegungsmittel werden auf Elektroantriebe umgerüstet, doch keines davon zeigt sich in der Praxis so effizient wie ein E-Scooter. Auch gegenüber E-Bikes und E-Rollern kann sich der motorisierte Tretroller behaupten. Dies liegt
- An seiner kompakten Bauweise,
- Dem geringen Eigengewicht,
- Der effizienten Antriebstechnologie mit hohen Reichweiten,
- Den bequemen Mitnahmemöglichkeiten,
- Praktischen Klappfunktionen,
- Der platzsparenden Aufmachung,
- Krafteinsparender Fortbewegung,
- Vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten und dem
- Günstigen Einstiegspreiss
Unter Berücksichtigung dieser Punkte ergibt sich ein klarer Vorteil zugunsten der E-Scooter. Ein weiterer Sicherheitsaspekt ist der tief liegende Schwerpunkt. Nutzer können ihr Gleichgewicht besser halten als beim Fahrrad oder beim Roller und sollte man dennoch mal ins Schwanken geraten, ist der Scooter schnell wieder unter Kontrolle gebracht.
E-Scooter fürs Business: Wer im Beruf auf das Tragen eines Dresscodes angewiesen ist, kann sich mit dem Elektro-Scooter ohne größeren körperlichen Anstrengungen fortbewegen. Ein weiterer Pluspunkt, um auch bei hohen Temperaturen an der frischen Luft einen kühlen Kopf zu bewahren.
Wer darf mit einem E-Scooter fahren?
Das einmalige Fahrgefühl auf einem Elektro-Scooter weckt in vielen Menschen das Interesse, das Steuer selbst in die Hand zu nehmen. Doch was ist erlaubt und wer ist dazu berechtigt, mit dem wendigen E-Flitzer zu fahren. Auf privatem Grund spielen diese Fragen eine eher untergeordnete Rolle, doch im öffentlichen Raum gelten klare Regeln, die man kennen sollte. Denn hier gilt der Leitsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Mindestalter beim E-Scooter
Beim E-Scooter mit Straßenzulassung, der laut Eintragung nicht schneller als 20 km/h fährt, ist ein Mindestalter von 14 Jahren erforderlich. Ein Führerschein ist für diese Modelle nicht vorgeschrieben, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechen. Anders sieht es jedoch mit Elektro-Scootern aus, die schneller fahren. Hier ist eine Mofa-Prüfbescheinigung (bis 25 km/h) nötig, die abhängig vom Bundesland mit 15 oder 16 Jahren erworben werden kann. Ab dem 16. Lebensjahr ist es zudem möglich, die Führerscheinklasse AM zu erwerben, die dazu berechtigt, E-Scooter und E-Roller bis 45 km/h zu fahren.
Führerscheininhaber
Wer einen PKW-Führerschein der Klasse B oder höher hat, darf ohne weitere Qualifikationen E-Scooter bis 45 km/h im öffentlichen Raum fahren. Voraussetzung dafür ist jedoch eine gültige Lizenz und ein Elektro-Scooter mit Straßenzulassung.
Fahren ohne Führerschein
Wer keinen Führerschein hat oder diesen abgeben musste, darf nur auf einen E-Scooter mit Straßenzulassung zurückgreifen, der als Elektrokleinstfahrzeug eingetragen ist und für eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h ausgelegt ist. Anders sieht es jedoch aus, wenn höhere Instanzen die Nutzung untersagen. Liegt keine gültige Fahrlizenz vor und fährt der E-Scooter schneller, kann dies juristisch geahndet werden. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Elektro-Scooter keine Straßenzulassung hat.
Zu zweit auf dem E-Scooter unterwegs
In Deutschland sind E-Scooter nur für eine Person zugelassen, auch wenn zwei oder mehrere auf dem Trittbrett stehen könnten.
Don't drink and drive
Daran sollte man sich auch beim Fahren mit dem E-Scooter halten. Was viele nicht wissen: Es gelten die gleichen Regeln wie beim Autofahren und nicht wie beim Radfahren! Schon im niedrigen Promillebereich riskieren E-Scooter-Fahrer Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot sowie eine MPU.
Wo darf man unbesorgt mit dem E-Scooter unterwegs sein?
Wer mit dem Gedanken spielt, einen Elektro-Scooter zu kaufen, sollte sich im Vorfeld mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Diese richten sich sowohl an die nötigen Mindestqualifikationen als auch an die Zulassung des E-Scooters.
E-Scooter ohne Straßenzulassung
Unabhängig von der möglichen Geschwindigkeit, dürfen E-Scooter ohne Zulassungsbescheinigung nicht im öffentlichen Raum bewegt werden. Damit sind Straßen, Fahrradwege, Fußgängerzonen und Gehwege zwar tabu, aber private Grundstücke sind von dieser Regelung ausgenommen. Und davon gibt es jede Menge, denn Freizeit- und Ferienparks, Campingplätze, Wirtschaftswege, Firmengelände etc. gelten meist nicht als öffentliche Flächen.
Darf man mit dem E-Scooter auf Radwegen fahren?
Die Fahrt mit einem E-Scooter mit Straßenzulassung ist im öffentlichen Raum zulässig. Jedoch gibt es einige Einschränkungen, denn nicht überall sind Elektro-Scooter erlaubt. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie für Roller. Damit ist das Befahren von Radwegen mit dem E-Scooter nicht erlaubt; es sei denn, es liegt eine ABE für Elektrokleinstfahrzeuge vor, die bescheinigt, dass der E-Scooter mit Straßenzulassung maximal 20 km/h fährt.
ABE und Straßenzulassung für einen E-Scooter bekommen
Liegt dem E-Scooter weder eine ABE noch ein CoC-Zertifikat bei, darf dieser nur auf Privatgrundstücken genutzt werden. Spezielle Nachrüstsätze gibt es derzeit leider nicht und um nachträglich eine Straßenzulassung zu erhalten ist es erforderlich, den E-Scooter bei einer offiziellen Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ) vorzuführen, wo eine Einzelabnahme erfolgt.
E-Scooter Reichweite und Akkus
Beim Erwerb eines E-Scooters ist die Reichweite ein ganz entscheidendes Kriterium. Geht dem Scooter unterwegs die Puste aus, lässt er sich zwar leicht transportieren, doch bis zur nächsten Ladestelle kann es durchaus ein weiter Weg werden. Modellabhängig kommen bei unseren eFlux E-Scootern Lithium-Ionen Akkus oder Blei-Vlies-Batterien zum Einsatz. Sie sind robust, langlebig und haben einen großen Leistungsradius.
Umweltfreundliche Antriebstechnologie
Eine der effizientesten E-Scooter auf dem Markt ist der eFlux Freeride X2. Mit seinem leistungsstarken 2.500 Watt/60 Volt-Motor ermöglicht er eine zügige und kraftsparende Fortbewegung. Dafür sorgt der ECO-Modus, durch den hohe Reichweiten erzielt werden.
Bis zu 35 Kilometer mit nur einer Ladung
Um den täglichen Herausforderungen gerecht zu werden, sind in den eFlux Modellen ergiebige Akkus und effiziente Antriebe verbaut. Radnabenmotoren reduzieren den Kraftverlust bei der Leistungsübertragung auf nahezu Null und helfen dabei, Energie einzusparen. Die hier zum Kauf stehenden Elektro-Scooter schaffen mit einer Ladung eine Reichweite zwischen 25 und 35 Kilometern. Bei täglichen Wegen von rund fünf Kilometern bedarf es also nur einer Ladung pro Woche. Dabei kommt es natürlich auch auf das Nutzungsverhalten und die Witterung an, die direkten Einfluss auf den Verbrauch nehmen.
Helm tragen beim E-Scooter
Ist es gesetzlich vorgeschrieben, beim Fahren mit einem E-Scooter mit Straßenzulassung auf öffentlichem Grund einen Helm zu tragen? Ja, denn sobald eine Führerscheinpflicht für das jeweilige Modell besteht, ist ein Helm erforderlich. Davon ausgenommen sind E-Scooter bis 20 km/h.
Helm tragen? Selbstverständlich! Nicht nur zum Eigenschutz, sondern auch in der Rolle eines Vorbildes sollte das Tragen eines Helms beim Fahren mit dem E-Scooter eine Selbstverständlichkeit sein.
E-Scooter - Mitnahme in Bus und Bahn
Dank ihrer kompakten Bauweise können E-Scooter leicht als Handgepäck mitgeführt werden. Wege zur Arbeit, zur Uni, Freizeiteinrichtungen usw. lassen sich in der Kombination E-Scooter/ÖPNV schnell bewältigen und gewähren zahlreiche Freiheiten, wenn die Bahn mal wieder zu voll ist oder der Bus nicht kommt. Doch dürfen E-Scooter einfach in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgeführt werden? Diese Frage kann nicht allgemeingültig beantwortet werden, denn es sind stets die Vorgaben der zuständigen Verkehrsbetriebe zu beachten.
Während in manchen Regionalzügen, Trams, S-Bahnen und Bussen die kostenlose Mitnahme eines E-Scooters als Gepäckstück gestattet ist, müssen in anderen Teilen Deutschlands Extra-Tickets gezogen werden, da der E-Scooter einem Fahrrad gleichgesetzt wird. Es ist aber zu erwarten, dass es in den kommenden Jahren konkretere Regelungen gibt, denn noch sind E-Scooter ein junges Verkehrsmittel, das erst 2019 für die Nutzung im öffentlichen Raum zugelassen wurden.
E-Scooter kaufen - darauf sollten Sie achten
Wer einen Elektro-Scooter kaufen möchte, findet in der breiten Produktvielfalt von eFlux das passende Modell. Die verschiedenen Ausführungsvarianten richten sich an individuelle Vorzüge und schaffen stilvolle Akzente in puncto Design. Mithilfe folgender Fragen wird die Suche nach dem richtigen Elektroflitzer für die Stadt zum Kinderspiel.
-
I.
Alltagsgebrauch oder Freizeitzwecke?
Bei dieser Frage geht es vor allem darum, ob der Elektro-Scooter vornehmlich auf privatem Grund, z.B. auf Campingplätzen, oder auf öffentlich Straßen und Wegen zum Einsatz kommen soll. Um etwa den Weg zur Arbeit damit zu bewältigen, sollte die Wahl auf einen E-Scooter mit Straßenzulassung fallen.
-
II.
Welche Strecken sind zu bewältigen?
Hier richtet sich das Augenmerk zunächst auf die Gesamtdistanz, die mit einer Akkuladung gefahren werden soll. Unsere e-Flux Scooter schaffen modellabhängig zwischen 25 und 35 Kilometern. Zudem spielen auch die Untergründe eine wichtige Rolle. Ist die Strecke durchgehend asphaltiert oder geht es zum Teil auch durch unwegsames Gelände? E-Flux bietet für jede Herausforderung das richtige Profil.
-
III.
Alter und Führerscheinklassen der Nutzer?
Fällt die Entscheidung auf einen E-Scooter mit Straßenzulassung, ist bei den führerscheinfreien Modellen bis 20 km/h ein Mindestalter von 14 Jahren vorgeschrieben. Schneller fahrende Scooter setzen bis 25 km/h eine Mofa-Prüfbescheinigung voraus und bis 45 km/h mindestens Führerscheinklasse AM.
-
IV.
Anzahl der Nutzer?
Natürlich ist der Reiz groß, einen Elektro-Scooter für Fahrten zu zweit zu nutzen. Was auf privatem Grund durchaus machbar ist, stellt im öffentlichen Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit dar.
-
V.
Produkt- und Personengewicht?
eFlux-Scooter sind für ein vergleichsweise hohes Nutzergewicht konzipiert, doch dieses sollte nicht überschritten werden. In den Produktangaben finden sich auch Informationen, wie hoch das Transportgewicht ist, wenn man den E-Scooter als handliches Gepäck mitführt.
-
VI.
E-Roller oder E-Scooter?
Bislang galten Roller als beliebtes Fortbewegungsmittel im städtischen und ländlichen Raum. Mit dem E-Roller haben sie einen würdigen Nachfolger gefunden, doch die moderne E-Scooter-Flotte bietet mittlerweile mehr Komfort. Warum also nicht einen E-Scooter kaufen, denn dieser lässt sich nahezu überall hin mitführen.